Ermittlung von Mieten und Pachten

Für die Honorarabrechnung von Privatgutachten ist die Anwendung von HOAI § 34 gesetzlich vorgeschrieben. Einige ausgewählte Honorarabsätze zur Orientierung:

Zusatzleistungen (z.B. Aufmaß, Flächenberechnung, etc.) werden als Zeithonorar abgerechnet; alle Honorar-Angaben verstehen sich in Euro zzgl. ges. MWSt.; Objektwert = Verkehrswert

* z.B. bei Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Renten, Pflegeverpflichtungen, etc.

Objektwert
Normalstufe
Schwierigkeitsstufe*
25.565
258
358
55.000
384
493
130.000
728
933
250.000
1.085
1.393
400.000
1.343
1.719
500.000
1.465
1.879
750.000
1.738
2.229