Öffentlich bestellt und vereidigt von der Industrie- und Handelskammer
(IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern)
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vCard herunterladenAls öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bieten wir Ihnen fundierte Gutachten für alle Fragen rund um die Grundstücksbewertung.
Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwerts) von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß § 194 BauGB und ImmoWertV.
Bewertung von Wohnhäusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie gewerblich genutzten Immobilien.
Erstellung von Gutachten für Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, Zwangsversteigerungen und Gerichtsverfahren.
Bewertung von Erbbaurechten, Wohn- und Nießbrauchrechten, Wegerechten sowie Baulasten und Denkmalschutz.
Wertermittlungen für Banken und Finanzinstitute als Grundlage für Immobilienfinanzierungen und Kreditsicherheiten.
Sachverständige Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten für Wohn- und Gewerberaum.
Transparente und faire Vergütung auf Basis anerkannter Richtlinien.
Unsere Honorierung erfolgt auf Grundlage der Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) .
Die vollständige Honorarrichtlinie des BVS als PDF-Dokument.
⬇ PDF herunterladenBebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Rechte an Grundstücken · vor boG*, ohne USt.
| Wert in Euro (bis) | Honorar ohne USt. |
|---|---|
| 150.000 | 2.300,00 € |
| 200.000 | 2.400,00 € |
| 300.000 | 2.600,00 € |
| 400.000 | 2.750,00 € |
| 500.000 | 2.900,00 € |
| 600.000 | 3.040,00 € |
| 700.000 | 3.140,00 € |
| 800.000 | 3.250,00 € |
| 1.000.000 | 3.500,00 € |
| 1.250.000 | 3.800,00 € |
| 1.500.000 | 4.100,00 € |
| 2.000.000 | 4.700,00 € |
| 3.000.000 | 5.800,00 € |
| 5.000.000 | 7.900,00 € |
| 10.000.000 | 12.200,00 € |
* boG = objektspezifische Grundstücksmerkmale. Quelle: BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024. Die Richtlinie stellt eine unverbindliche Empfehlung dar. Preise gegenüber Privatpersonen sind stets einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer anzugeben.